Was ist ein Investmentdepot?

Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sind Depotgeschäfte. Dabei handelt es sich um Bankgeschäfte, die nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Kreditinstituten getätigt werden dürfen. Bezüglich der Eröffnung und Führung unterliegen Depotkonten den allgemeinen Bestimmungen für Bankkonten, bestimmten steuerlichen Anforderungen und den gesetzlichen Bestimmungen über die Geldwäsche. Depotkonten können wie Girokonten als Gemeinschaftskonto oder als Einzelkonto geführt werden.

Um ein Investmentdepot eröffnen zu können, bedarf es eines Depotvertrages, der zwischen der Depotbank und dem Depotkunden vereinbart wird. Der Vertrag über ein Investmentdepot hat unter anderem die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie die Ausübung und Verwertung der Anlegerrechte und Anlegerpflichten zum Inhalt. Bezüglich der Wertentwicklung obliegt das Risiko für das Investmentdepot dem Kunden. Werden seitens des verwahrenden Kreditinstitutes keine zusätzlichen Verpflichtungen zur Depotüberwachung übernommen, ist die Depotbank in Bezug auf das Investmentdepot nicht schadenersatzpflichtig. Über ein Investmentdepot werden die wertpapierseitigen Buchungen eines Wertpapiergeschäftes abgewickelt. Die geldmäßigen Gegenbuchungen, die zum Beispiel den Kaufpreis, den Verkaufserlös sowie Zins- und Dividendengutschriften betreffen, werden über Girokonten geleitet.

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