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Wir klären Dich hier zunächst einmal mit

"Zahlen - Daten - Fakten"

inkl. Links zu den Quellen über die

"gedachte Sicherheit"

Deines Geldes

auf.

Dann entscheide Dich für

Kapitalerhalt,

Vermögensschutz & Wertsteigerung!

 


Du denkst, Dein Geld auf Deinem Bankkonto ist sicher?

Beschließt ein EU-Staat das nötige „Eilgesetz“, wird von sämtlichen Bankguthaben eine einmalige Abgabe eingezogen!

In der EU gilt „eigentlich“ eine Einlagensicherung bis zur Höhe von 100.000,- Euro. Auch bei Bankpleiten sollen Einlagen bis zu dieser Höhe nicht gefährdet sein. Am Fall Zypern zeigt sich: Für vom Parlament beschlossene Abgaben gilt diese Grenze nicht.

Schock am frühen Samstagmorgen, den 16.03.2013. Zypern nimmt Sparern 5,8 Milliarden Euro weg. Selbst Kleinsparer unter 100.000,- Euro mussten

  • 6,75 Prozent an den Staat abgeben!
  • Geldautomaten reglos,
  • Konten wurden gesperrt,
  • elektronische Transfers eingestellt.

(Quellen: handelsblatt.com, merkur.de, sueddeutsche.de, welt.de vom 16.03.2013)

In der Theorie kann es solche Abgaben auch in Deutschland geben. Gemäß § 46 g Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung u.a. anordnen, dass Kreditinstitute für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder leisten noch entgegennehmen dürfen.

Am 05.01.2014 forderte der IWF die Politiker Europas auf zu handeln. "Die Politiker Europas werden aufgefordert, ihre Realitäts-Verweigerung aufzugeben und zu handeln!" Daraufhin stimmte die Deutsche Bundesbank am 27.01.2014 einer 10%igen Zwangsabgabe auf Sparguthaben zu.

Am 10.12.2014 verabschiedete der Deutsche Bundestag die neue Fassung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), welches am 01.01.2015 in Kraft getreten ist.

Das SAG betrifft Bankkunden, welche ohne rechtliche Gegenmittel enteignet werden können. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann anordnen, Kundengelder einzuziehen oder wenn möglich in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln und diesen Nennwert herabzusetzen – bis auf 0,00 (siehe Bank of Cyprus vom 16.03.2013) und zwar gemäß § 99 Abs. 1 - 3 SAG für immer!

Am 26.01.2016 gab Wolfgang Schäuble deutsche Sparguthaben als Pfand für Euro-Risiken frei. Damit stehen den EU-Banken sämtliche Bankguthaben zur Verfügung.

Am 08.12.2016 verabschiedete der Bundestag die neue Fassung des Lastenausgleichsgesetz (LAG), welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Die §§ 16 – 227 sind nicht veröffentlicht, werden also dem deutschen Bundesbürger "bewusst verschwiegen"!

Am 06.05.2019 veröffentlichte der Deutsche Bundestag den „aktuellen Begriff der Enteignung“ nach Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz und die Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz.

Am 09.04.2020 begann unsere Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu prüfen und hat ein Gutachten zu „Vermögensabgaben im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG“ in Verbindung mit dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) in Auftrag gegeben.

Laut Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 10 O 360/09) besteht für Bankkunden grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds.

Wer jetzt denkt, das Urteil ist ja schon alt, kann sich hier nochmal von den aktuellen Statuten des Einlagensicherungsfonds vom Oktober 2023 überzeugen. Denn hier steht unmissverständlich unter § 10, ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung oder auf das Vermögen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.


Du denkst, Dein Geld in einer Lebensversicherung ist sicher?

Am 08.01.2013 beschlossen die Euro-Staaten die CAC – „Collective Action Clause“, in Deutsch „Kollektive Handlungsklausel“ oder auch „Enteignungsklausel“ genannt.

CAC

Am 01.01.2016 trat anstelle des § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der § 314 VAG in Kraft. Der § 314 VAG regelt das Zahlungsverbot, sowie die Herabsetzung von Leistungen.

314 VAG

Wie lange „zeitweilig“ dauert, ist im Gesetz nicht geregelt. Laut Drucksache 18/7221 des Deutschen Bundestags vom 11.01.2016 besteht keine ausdrückliche Pflichtr Lebensversicherer, ihre Kunden vor Vertragsschluss über die Möglichkeit der Kürzung von Ansprüchen zu informieren.

In der Ausgabe Februar 2016 (Seite 24) forderte Stiftung Warentest (Finanztest)

„Bis zu 50 % weniger Geld - handeln Sie jetzt“!

Am 13.04.2016 teilte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit, dass sie für deutsche Versicherer nur noch bis 2018 „die Hand ins Feuer“ legt. Die Auswirkungen negativer Zinsen auf die Lebensversicherer versetzte die Aufseher so sehr in Sorge, dass sie den Sektor nur bis einschließlich 2018 als sicher einstuften.

Am 06.10.2016 teilte der Chefvolkswirt Michael Heise der weltweit größten Lebensversicherung Allianz mit, dass überholte Gewissheiten außer Kraft gesetzt sind. Mutmaßlich sichere Vermögenswerte wie Bundesanleihen können „nicht mehr als sicher“ betrachtet werden, sie gefährden in Wirklichkeit die Vermögensbildung.

Am 27.12.2019 sprach Axel Kleinlein, Präsident des europäischen Verbraucherschutzverbandes „Better Finance“ in Brüssel und Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV) im Manager Magazin eine dringende Warnung an jeden Lebensversicherten aus:

Jeder, der die Branche beobachtet, muss besorgt feststellen, wie es wirklich um die Lebensversicherung bestellt ist. Meine hier geäußerten Befürchtungen haben vor allem das Ziel: Niemand soll bitte 2021 sagen, er oder sie hätte es nicht gewusst und keine Chance gehabt vorbereitet zu sein.“

Am 28.12.2020 warnte Allianz-Chef Oliver Bäte mit Nachdruck wegen der anhaltenden Niedrigzinsen vor dem „Scheitern deutscher Lebensversicherer“. Wer Geld spare werde „entreichert“ und dessen Rendite umverteilt. Die Sparer werden betrogen, das gilt auch für Lebensversicherungskunden.

„Die Geldpolitik ist dabei die Sparer zu enteignen“

Seit der Lehman-Pleite 2008 waren ganze 27 Lebensversicherer nicht mehr in der Lage, die Garantien „über Kapitalerträge“ zu erwirtschaften. Stand 11.10.2022 sind es immerhin noch 21 Lebensversicherer, denen es nicht gelingt, genug Rendite am Kapitalmarkt zu erwirtschaften, um Garantiezusagen an die Kunden zu bedienen.

16.01.2023 warnt Axel Kleinlein:

"Viele Verbraucher müssten ihren Vertrag eigentlich kündigen"

Die Zinsen steigen wieder, die Inflation aber auch. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein warnt im Gespräch vor Milliardenrisiken und sieht in neuen Regeln Sprengstoff für die Branche.


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