Für das Jahr 2027 ist nach aktuellem Stand die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots vorgesehen. Im Rahmen unseres Angebots zum Vermögensaufbau mit der KIK Smart Asset Vertriebsgesellschaft GmbH erläutern wir Ihnen, welche Chancen, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Rahmenbedingungen daraus entstehen könnten.
Die private Altersvorsorge befindet sich im Wandel, sodass eine frühzeitige Einordnung geplanter Neuerungen sinnvoll sein kann. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben und deren mögliche Bedeutung für Ihre persönliche Vorsorge nachvollziehbar zu verstehen.
Das Altersvorsorgedepot soll eine kapitalmarktorientierte Form der privaten Vorsorge ermöglichen. Wir prüfen mit Ihnen, ob weltweit gestreute und kostengünstige ETFs sowie ein regelmäßiger Portfolioausgleich zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen können.
Auch bei bestehenden Vorsorgeverträgen könnten sich neue Handlungsmöglichkeiten ergeben. Sofern der Gesetzgeber entsprechende Regelungen beschließt, prüfen wir mit Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich bestehende Riester-Verträge in ein neues Altersvorsorgedepot überführen lassen.
Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot kann bei vergleichbarer Rendite zu 1.354 € mehr monatlicher Rente führen als ein herkömmliches Depot. Gegenüber einem klassischen Sparkonto kann der Unterschied für Ihre spätere Altersvorsorge noch größer ausfallen.
Die Berechnung basiert auf den aktuellen Plänen der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Mehr zur Gesetzeslage.
Um den reinen Mehrwert der staatlichen Förderung zu isolieren, unterstellen wir für das Altersvorsorgedepot und das normale Depot eine identische Wertentwicklung von 7,5 % p.a. (Sparkonto: 2,0 % p.a.). Die Verzinsung der monatlichen Eigenbeiträge erfolgt unterjährig.
Während Ihre Eigenbeiträge monatlich investiert werden, fließen die staatlichen Zulagen (Grund-, Kinder- und Berufseinsteigerzulage) sowie etwaige reinvestierte Steuervorteile dem Modellrechner systembedingt jeweils als Einmalzahlung zum Jahresende zu. Übersteigt der Steuervorteil zusammen mit dem Jahresbeitrag den Maximalbeitrag von 6.840 €, wird nur der erlaubte Anteil reinvestiert.
Der Rechner geht von einer monatlichen, konstanten Auszahlung ab dem von Ihnen gewählten Renteneintrittsalter bis zum Ende des 85. Lebensjahres aus. Dabei unterstellen wir, dass jeweils nur der monatliche Rentenbetrag entnommen wird und das restliche Kapital weiterhin mit der identischen Rendite angelegt bleibt. Alternativ berechnet das Modell die gesetzlich erlaubte Teilkapitalauszahlung von 30 % des Gesamtkapitals zu Beginn der Rente.
Beim Altersvorsorgedepot greift in der Rente die volle nachgelagerte Einkommensbesteuerung. Da Ihr genauer Steuersatz im Alter unbekannt ist, weisen wir die Hauptwerte brutto aus. Für die Netto-Schätzwerte nutzen wir eine dynamische Logik: Wir berechnen Ihren heutigen Grenzsteuersatz. Für die laufende Rente ziehen wir von diesem Satz pauschal 10 Prozentpunkte ab. Für eine etwaige Teilauszahlung zu Beginn der Auszahlphase wenden wir (aufgrund der zu erwartenden Steuerprogression) den vollen heutigen Grenzsteuersatz an.
Mindestbeitrag pro Monat können Sie die Förderung nutzen.
erhalten Sie pro Jahr als Grundzulage direkt ins Depot.
gibt es zusätzlich pro Jahr und Kind als Zulage.
fallen in der Ansparphase an - erst die Rente wird besteuert.