direkt zum Seiteninhalt

Das neue staatlich geförderte Alters­vorsorgedepot

Für das Jahr 2027 ist nach aktuellem Stand die Einführung eines neuen Alters­vorsorgedepots vorgesehen. Im Rahmen unseres Angebots zum Vermögensaufbau mit der KIK Smart Asset Vertriebsgesellschaft GmbH erläutern wir Ihnen, welche Chancen, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Rahmenbedingungen daraus entstehen könnten.

Die private Alters­vorsorge befindet sich im Wandel, sodass eine frühzeitige Einordnung geplanter Neuerungen sinnvoll sein kann. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben und deren mögliche Bedeutung für Ihre persönliche Vorsorge nachvollziehbar zu verstehen.

Das Alters­vorsorgedepot soll eine kapitalmarktorientierte Form der privaten Vorsorge ermöglichen. Wir prüfen mit Ihnen, ob weltweit gestreute und kostengünstige ETFs sowie ein regelmäßiger Portfolioausgleich zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen können.

Auch bei bestehenden Vorsorgeverträgen könnten sich neue Handlungsmöglichkeiten ergeben. Sofern der Gesetzgeber entsprechende Regelungen beschließt, prüfen wir mit Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich bestehende Riester-Verträge in ein neues Alters­vorsorgedepot überführen lassen.


Warum gefördert vorsorgen?

Ein staatlich gefördertes Alters­vorsorgedepot kann bei vergleichbarer Rendite zu 1.354 € mehr monatlicher Rente führen als ein herkömmliches Depot. Gegenüber einem klassischen Sparkonto kann der Unterschied für Ihre spätere Alters­vorsorge noch größer ausfallen.


Alters­vorsorgedepot

Rendite: 7,5 % p.a.
521.081 €
Kapital am Ende
4.376 €
Rente monatlich (brutto)

Normales Depot

Rendite: 7,5 % p.a.
359.852 €
Kapital am Ende
3.022 €
Rente monatlich (brutto)

Sparkonto

Zinssatz: 2 % p.a.
98.682 €
Kapital am Ende
543 €
Rente monatlich (brutto)

Hinweise zur Berechnung

Rechtliche Grundlage:

Die Berechnung basiert auf den aktuellen Plänen der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Alters­vorsorge. Mehr zur Gesetzeslage.

Rendite und Zinseszinseffekt:

Um den reinen Mehrwert der staatlichen Förderung zu isolieren, unterstellen wir für das Alters­vorsorgedepot und das normale Depot eine identische Wertentwicklung von 7,5 % p.a. (Sparkonto: 2,0 % p.a.). Die Verzinsung der monatlichen Eigenbeiträge erfolgt unterjährig.

Anlagezeitpunkt der Förderung: 

Während Ihre Eigenbeiträge monatlich investiert werden, fließen die staatlichen Zulagen (Grund-, Kinder- und Berufseinsteigerzulage) sowie etwaige reinvestierte Steuervorteile dem Modellrechner systembedingt jeweils als Einmalzahlung zum Jahresende zu. Übersteigt der Steuervorteil zusammen mit dem Jahresbeitrag den Maximalbeitrag von 6.840 €, wird nur der erlaubte Anteil reinvestiert.

Auszahlungsphase & Flexibilität:

Der Rechner geht von einer monatlichen, konstanten Auszahlung ab dem von Ihnen gewählten Renteneintrittsalter bis zum Ende des 85. Lebensjahres aus. Dabei unterstellen wir, dass jeweils nur der monatliche Rentenbetrag entnommen wird und das restliche Kapital weiterhin mit der identischen Rendite angelegt bleibt. Alternativ berechnet das Modell die gesetzlich erlaubte Teilkapitalauszahlung von 30 % des Gesamtkapitals zu Beginn der Rente.

Steuern im Alter (Netto-Schätzung):

Beim Alters­vorsorgedepot greift in der Rente die volle nachgelagerte Einkommensbesteuerung. Da Ihr genauer Steuersatz im Alter unbekannt ist, weisen wir die Hauptwerte brutto aus. Für die Netto-Schätzwerte nutzen wir eine dynamische Logik: Wir berechnen Ihren heutigen Grenzsteuersatz. Für die laufende Rente ziehen wir von diesem Satz pauschal 10 Prozentpunkte ab. Für eine etwaige Teilauszahlung zu Beginn der Auszahlphase wenden wir (aufgrund der zu erwartenden Steuerprogression) den vollen heutigen Grenzsteuersatz an.


Kapitalanlagen bergen Risiken. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen sowie prognostizierte Renditen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Whitebox erbringt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung ist von Ihren individuellen Verhältnissen abhängig und kann sich künftig ändern. Mehr zur Gesetzeslage.


Ab 10 €

Mindestbeitrag pro Monat können Sie die Förderung nutzen.

Bis zu 540 €

erhalten Sie pro Jahr als Grundzulage direkt ins Depot.

Bis zu 300 €

gibt es zusätzlich pro Jahr und Kind als Zulage.

0 € Steuern

fallen in der Anspar­phase an - erst die Rente wird besteuert.


Details im Überblick

  • Einzahlung: Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 10,00 €. Die volle staatliche Förderung erhalten Sie bei einer Sparrate von 150 € im Monat. Maximal können Sie 570 € monatlich ansparen und steuerlich absetzen.
  • Förderung: Sie erhalten jährlich bis zu 540 € Grundzulage (50 Cent Förderung je Euro bis 360 €/Jahr, danach 25 Cent bis max. 1.800 €/Jahr). Zusätzlich gibt es 300 € pro Kind und einmalig 200 € Startbonus für unter 25-Jährige. Ihre Beiträge sind zudem steuerlich absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen dadurch weitere Steuervorteile zustehen.
  • Auszahlung: Sie können ab 65 Jahren auf Ihr Kapital zugreifen. Zu Beginn sind bis zu 30 % als Einmalauszahlung möglich, während der Rest als monatlicher Entnahmeplan bis mindestens zu Ihrem 85. Lebensjahr fließt.
  • Vorzeitige Entnahme: Eine frühere Entnahme ist jederzeit möglich, kostet Sie jedoch die staatliche Förderung. Eine Ausnahme bildet lediglich die Entnahme für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Steuer: In der Ansparphase wachsen Ihre Erträge durch die ausbleibende Vorabpauschale komplett steuerfrei. Erst im Alter wird die Rente zum meist deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert.

So funktioniert das Alters­vorsorgedepot

1. Die Ansparphase
Während Ihres Berufslebens können Sie flexibel in Ihr Alters­vorsorgedepot einzahlen und so Schritt für Schritt Kapital für den Ruhestand aufbauen. Wir erläutern Ihnen die funktion eines Alters­vorsorgedepot und zeigen, welche Bedeutung staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile in der Ansparphase haben können. Erträge wie Kursgewinne, Dividenden und Zinsen können innerhalb des Depots weiter für Ihre Alters­vorsorge arbeiten, ohne dass laufend Abgeltungssteuer anfällt.
 
2. Die Auszahlphase
Mit Beginn der Rente greifen Sie schrittweise auf das angesparte Kapital zurück. Bis zu 30 % können zu Beginn als Einmalauszahlung zur Verfügung stehen, während der verbleibende Betrag über einen monatlichen Entnahmeplan ausgezahlt wird. Die Besteuerung erfolgt erst in dieser Phase und richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.