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Das neue staatlich geförderte Alters­vorsorgedepot

Für das Jahr 2027 ist nach aktuellem Stand die Einführung eines neuen Alters­vorsorgedepots vorgesehen. Im Rahmen unseres Angebots zum Vermögensaufbau mit der KIK Smart Asset Vertriebsgesellschaft GmbH erläutern wir Ihnen, welche Chancen, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Rahmenbedingungen daraus entstehen könnten.

Die private Alters­vorsorge befindet sich im Wandel, sodass eine frühzeitige Einordnung geplanter Neuerungen sinnvoll sein kann. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben und deren mögliche Bedeutung für Ihre persönliche Vorsorge nachvollziehbar zu verstehen.

Das Alters­vorsorgedepot soll eine kapitalmarktorientierte Form der privaten Vorsorge ermöglichen. Wir prüfen mit Ihnen, ob weltweit gestreute und kostengünstige ETFs sowie ein regelmäßiger Portfolioausgleich zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen können.

Auch bei bestehenden Vorsorgeverträgen könnten sich neue Handlungsmöglichkeiten ergeben. Sofern der Gesetzgeber entsprechende Regelungen beschließt, prüfen wir mit Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich bestehende Riester-Verträge in ein neues Alters­vorsorgedepot überführen lassen.


Bis zu 540 €

erhalten Sie pro Jahr als Grundzulage direkt ins Depot.

Bis zu 300 €

gibt es zusätzlich pro Jahr und Kind als Zulage.

Ab 10 €

Mindestbeitrag pro Monat können Sie die Förderung nutzen.

0 € Steuern

fallen in der Anspar­phase an - erst die Rente wird besteuert.


So funktioniert das Alters­vorsorgedepot:

1. Die Ansparphase

Während Ihres Berufslebens können Sie flexibel in Ihr Alters­vorsorgedepot einzahlen und so Schritt für Schritt Kapital für den Ruhestand aufbauen. Wir erläutern Ihnen die funktion eines Alters­vorsorgedepot und zeigen, welche Bedeutung staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile in der Ansparphase haben können. Erträge wie Kursgewinne, Dividenden und Zinsen können innerhalb des Depots weiter für Ihre Alters­vorsorge arbeiten, ohne dass laufend Abgeltungssteuer anfällt.

2. Die Auszahlphase

Mit Beginn der Rente greifen Sie schrittweise auf das angesparte Kapital zurück. Bis zu 30 % können zu Beginn als Einmalauszahlung zur Verfügung stehen, während der verbleibende Betrag über einen monatlichen Entnahmeplan ausgezahlt wird. Die Besteuerung erfolgt erst in dieser Phase und richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.