erhalten Sie pro Jahr als Grundzulage direkt ins Depot.
Für das Jahr 2027 ist nach aktuellem Stand die Einführung eines neuen Altersvorsorgedepots vorgesehen. Im Rahmen unseres Angebots zum Vermögensaufbau mit der KIK Smart Asset Vertriebsgesellschaft GmbH erläutern wir Ihnen, welche Chancen, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Rahmenbedingungen daraus entstehen könnten.
Die private Altersvorsorge befindet sich im Wandel, sodass eine frühzeitige Einordnung geplanter Neuerungen sinnvoll sein kann. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben und deren mögliche Bedeutung für Ihre persönliche Vorsorge nachvollziehbar zu verstehen.
Das Altersvorsorgedepot soll eine kapitalmarktorientierte Form der privaten Vorsorge ermöglichen. Wir prüfen mit Ihnen, ob weltweit gestreute und kostengünstige ETFs sowie ein regelmäßiger Portfolioausgleich zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passen können.
Auch bei bestehenden Vorsorgeverträgen könnten sich neue Handlungsmöglichkeiten ergeben. Sofern der Gesetzgeber entsprechende Regelungen beschließt, prüfen wir mit Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich bestehende Riester-Verträge in ein neues Altersvorsorgedepot überführen lassen.
erhalten Sie pro Jahr als Grundzulage direkt ins Depot.
gibt es zusätzlich pro Jahr und Kind als Zulage.
Mindestbeitrag pro Monat können Sie die Förderung nutzen.
fallen in der Ansparphase an - erst die Rente wird besteuert.
Während Ihres Berufslebens können Sie flexibel in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen und so Schritt für Schritt Kapital für den Ruhestand aufbauen. Wir erläutern Ihnen die funktion eines Altersvorsorgedepot und zeigen, welche Bedeutung staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile in der Ansparphase haben können. Erträge wie Kursgewinne, Dividenden und Zinsen können innerhalb des Depots weiter für Ihre Altersvorsorge arbeiten, ohne dass laufend Abgeltungssteuer anfällt.
Mit Beginn der Rente greifen Sie schrittweise auf das angesparte Kapital zurück. Bis zu 30 % können zu Beginn als Einmalauszahlung zur Verfügung stehen, während der verbleibende Betrag über einen monatlichen Entnahmeplan ausgezahlt wird. Die Besteuerung erfolgt erst in dieser Phase und richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.