Der garantierte Rentenfaktor ist in allen Schichten im fondsgebundenen Bereich der Altersvorsorge zu finden. An seiner garantierten Höhe erkennt man die eigentliche Garantie und das Leistungsversprechen eines Versicherers. Er wird ab Rentenbeginn als monatlicher Rentenwert je 10.000,00 Euro Fondsvermögen ausgewiesen.
Es gibt also Versicherer, welche zum Rentenbeginn einen garantierten monatlichen Rentenfaktor von 14 für je 10.000,00 Euro ausweisen und einige einen garantierten monatlichen Rentenfaktor von 31. Für Ihre Rente bedeutet dies, dass Sie bei einem Fondsvermögen von beispielsweise 100.000,00 Euro von dem einen Versicherer nur 140,00 Euro und von einem anderen Versicherer 310,00 Euro monatlich an Rente auf Ihr Konto überweisen bekommen. Immerhin 170,00 Euro Unterschied bei gleicher Sparrate.
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